Unsere Berater im Steuerstrafrecht

Unsere Berater sind jeweils in der ihr angetrauten Profession für Sie tätig. Steuerberater Mascher übernimmt dabei selbständig die gesamte steuerberaterliche Beratung und Bearbeitung. Rechtsanwalt Patrik Beausencourt übernimmt davon getrennt selbständig die anwaltliche Beratung, Vertretung und Verteidigung des strafrechtlichen Verfahrens. Soweit interdisziplinäre Überschneidungen vorliegen, informieren sich die Berater wechselseitig. Die Verantwortung für die Tätigkeit des Steuerberaters übernimmt der Rechtsanwalt nicht, ebenso wenig übernimmt der Steuerberater die Verantwortung für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Innerhalb des Berufsfeldes erfolgt alleinige Sachbearbeitung durch den jeweiligen Berufsstand.